[ Auszug: (1) Sind von mehreren Erben die einen auf Bruchteile, die anderen ohne
Bruchteile eingesetzt, so erhalten die letzteren den freigebliebenen Teil
der Erbschaft ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]